Das allgemeine Strafrecht umfasst die klassischen Straftatbestände des Strafgesetzbuches. Hierzu zählen insbesondere Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, das Vermögen und die persönliche Ehre.
Als Strafverteidiger in Wiesbaden verteidige ich Sie bei Vorwürfen aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts. Mein Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder eine angemessene Verteidigung vor Gericht sicherzustellen.
Zu diesem Gebiet gehören folgende Themen:
Körperverletzungsdelikte
- Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung
- Gefährliche Körperverletzung
- Schwere Körperverletzung
- Beteiligung an einer Schlägerei
Vermögensdelikte
- Diebstahl und Unterschlagung
- Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl
- Betrug und Computerbetrug
- Raub und räuberische Erpressung
Urkundendelikte
- Urkundenfälschung
- Urkundenunterdrückung
- Mittelbare Falschbeurkundung
- Missbrauch von Ausweispapieren
Weitere Delikte
- Fahrlässige Tötung
- Nachstellung
- Brandstiftung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Verteidigungsstrategie
Jeder Fall ist individuell und erfordert eine passende Verteidigungsstrategie. Nach sorgfältiger Analyse der Aktenlage entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die angemessene Vorgehensweise. Mögliche Ziele können sein:
- Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
- Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO)
- Freispruch in der Hauptverhandlung
- Mildere Bestrafung durch Bewährungsstrafe statt Freiheitsstrafe