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Rechtsgebiete

Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Ich vertrete Sie in sämtlichen Verfahren des Betäubungsmittel- und Drogenstrafrechts – sowohl bei Vorwürfen nach dem BtMG (z. B. Kokain, Heroin, LSD, Amphetamine etc.) als auch in cannabisbezogenen Verfahren nach dem Cannabisgesetz (CanG) / Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Das BtMG erfasst Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, insbesondere Anbau/Herstellung, Besitz, Erwerb, Handel, Ein- und Ausfuhr sowie sonstiges Inverkehrbringen. Cannabis wird seit Inkrafttreten des CanG/KCanG für Konsumzwecke nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des BtMG behandelt; hierfür gelten eigenständige Regelungen.

Wichtig ist jedoch: Das Cannabisgesetz bedeutet keine vollständige Legalisierung. Für Volljährige ist der Besitz bis zu 25 g außerhalb des Wohnsitzes und bis zu 50 g am Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt zum Eigenkonsum erlaubt; außerdem ist der private Eigenanbau von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen am Wohnsitz zulässig. Der Handel sowie Verstöße gegen die gesetzlichen Grenzen (z. B. Anbau über drei Pflanzen) bleiben weiterhin strafrechtlich relevant.

Zu diesem Gebiet gehören folgende Themen:

Straftatbestände

  • Gewerbsmäßiges Handeltreiben
  • Gewerbsmäßiger Anbau
  • Gewerbsmäßige Ein- und Ausfuhr
  • Bandenmäßiges Handeltreiben
  • Handeltreiben in nicht geringer Menge mit Waffen
  • Abgabe an Minderjährige

BtMG-Verfahren

Gerne berate ich Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten.

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