Ich vertrete Sie in allen Verfahren wegen schwerster Gewaltkriminalität – insbesondere bei Tötungsdelikten wie Mord und Totschlag sowie bei Delikten mit Todesfolge. Auch wenn der Begriff „Kapitalstrafrecht“ kein gesetzlich definierter Terminus ist, wird er in der Praxis häufig verwendet, um diese Fallgruppe zusammenzufassen. Die Vorwürfe gehen regelmäßig mit erheblichen Strafandrohungen einher – von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bei Körperverletzung mit Todesfolge über fünf Jahre Freiheitsstrafe beim Totschlag bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord. Gerade deshalb ist eine frühzeitige und konsequente Verteidigung entscheidend. Wenden Sie sich umgehend an einen Strafverteidiger, wenn Ihnen ein entsprechendes Delikt vorgeworfen wird.
Zu diesem Gebiet gehören folgende Themen:
Tötungsdelikte
- Mord
- Totschlag
Sonstige Delikte mit Todesfolge
- Brandstiftung mit Todesfolge
- Raub mit Todesfolge
- Körperverletzung mit Todesfolge