Im Wirtschaftsstrafrecht sind ökonomische Zusammenhänge entscheidend. Häufig droht die Einziehung erheblicher Beträge – mit existenzbedrohenden Folgen. Ich verteidige Sie mit Zahlenverständnis und Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht – auch bei komplexesten Sachverhalten.
Zu diesem Gebiet gehören folgende Themen:
Wirtschaftsdelikte
- Untreue § 266 StGB
- Betrug § 263 StGB
- Geldwäsche § 261 StGB
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 298 StGB
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB
- Steuerhinterziehung § 370 AO
Präventive Beratung
Idealerweise kommt es gar nicht erst zu einem Ermittlungsverfahren. Ich berate Sie auch präventiv zu Compliance-Fragen und helfe, strafrechtliche Risiken in Ihrem Unternehmen zu identifizieren und zu minimieren.