Das Verkehrsstrafrecht umfasst ein breites Spektrum an Straftaten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen – von Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen bis hin zu schwerwiegenden Unfallfolgen wie fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Die Folgen sind oft einschneidend: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist und nicht selten erhebliche berufliche und private Konsequenzen. Bereits das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“) kann erhebliche Folgen nach sich ziehen – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Zu diesem Gebiet gehören folgende Themen:
Verkehrsdelikte
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)